Sie suchen eine qualifizierte Fachkraft? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen für Arbeitgeber

     

WIE KANN ICH EINE FACHKRAFT MIT KNOW-HOW AUS DER EU FINDEN?

Das CIM vermittelt Ihnen Personal mit Erfahrung aus der EU. In vielen Fällen werden außerdem Gehaltszuschüsse, Reisekosten oder die Arbeitsplatzausstattung übernommen.

Wenn Sie sich für die internationale Personalvermittlung durch CIM interessieren, wenden Sie sich an das örtliche GIZ-Büro.

GIZ weltweit Kontakt

WIE LÄUFT DER VERMITTLUNGSPROZESS AB?

Sobald der Kontakt hergestellt ist, werden wir mit Ihnen den offiziellen Suchantrag vorbereiten. Anschließend sucht das CIM für Sie geeignete Bewerberinnen und Bewerber und trifft eine Vorauswahl. Wen Sie einstellen, entscheiden am Ende Sie.

NACH WELCHEN KRITERIEN WERDEN FACHKRÄFTE VOM CIM AUSGEWÄHLT?

Wir stellen hohe Anforderungen an die Fachkräfte, die wir vermitteln. Dazu gehören unter anderem: eine abgeschlossene Hochschulausbildung, Berufserfahrung, fundierte Fachkenntnisse und mindestens gute Sprachkenntnisse in einer Verkehrssprache Ihres Landes sowie ein hohes Einfühlungsvermögen in die andere Kultur- und Arbeitsweisen.

WERDEN MIR IN JEDEM FALL MEHRERE BEWERBERINNEN UND BEWERBER VORGESCHLAGEN?

Nicht unbedingt. Es kann sein, dass das von Ihnen gesuchte Profil auch auf dem deutschen bzw. EU-Arbeitsmarkt so schwer zu finden ist, dass wir Ihnen zunächst vielleicht nur eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten vorschlagen können. Sie haben aber immer die Möglichkeit, zu entscheiden, dass wir weitersuchen und ggf. das Profil noch leicht verändern.

WO SUCHT DAS CIM NACH DEM ANGEFORDERTEN PROFIL UND WIE IST DER ARBEITGEBER IN DEN AUSWAHLPROZESS EINGEBUNDEN?

Wir suchen Fachkräfte auf dem deutschen und EU-Arbeitsmarkt und übernehmen für Sie qualifizierte Vorauswahlgespräche, bei denen wir auf die fachliche Eignung, die sprachliche und interkulturelle Kompetenz achten. Danach schlagen wir Ihnen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Entscheidung über die Einstellung liegt bei Ihnen.

WIE HOCH SOLLTE DAS GEHALT SEIN, DAS ICH ZAHLE?

Sie schließen mit der Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag ab und zahlen ihr ein ortsübliches Gehalt. Die Höhe dieses Gehalts sollte dem Gehaltsniveau für vergleichbare Positionen in Ihrer Organisation oder im Land entsprechen.

MUSS ICH ALS ARBEITGEBER EINE UNTERKUNFT ZUR VERFÜGUNG STELLEN?

Eine Unterkunft muss nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie sollten jedoch bereit sein, die Fachkraft bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung zu unterstützen.

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